Außenanlagen und Grünpflege in Mannheim
Zur Pflege der Außenanlagen gehören Rasen mähen, Hecken schneiden, Laub beseitigen und Wege sauber halten. Wir erledigen das nach festem Plan für Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte in Mannheim. Nach der kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Turnus und Flächenübersicht.

Rasen, Hecken und Beete im Jahresverlauf
Grünpflege folgt dem Jahr. Im Frühjahr stehen Rückschnitt, Aufräumen und die erste Mahd an. Im Sommer wird gemäht und bei Bedarf Unkraut an Wegkanten und in Plattenfugen entfernt. Heckenschnitt erfolgt nach Wachstum und Jahreszeit. Im Herbst ist Laub das Hauptthema: Auf Wegen wird es rutschig, in Abflüssen sorgt es für Verstopfung.
Wir legen im Leistungsumfang fest, welche Flächen und Pflanzen betreut werden, wie oft gemäht oder geschnitten wird und was zusätzlich nach Bedarf dazukommt. Größere Baumarbeiten und Neubepflanzungen sind nicht Teil der laufenden Pflege.
Laub und Wege: Verkehrssicherheit im Herbst
Laub ist mehr als eine optische Frage. Die Gehwegreinigungssatzung der Stadt Mannheim nennt ausdrücklich die Beseitigung von Schmutz, Wildwuchs und Laub als Teil der Reinigungspflicht der Anlieger. Auf privaten Zuwegen gilt dasselbe Prinzip: Wer Wege betreibt, muss sie in sicherem Zustand halten.
In Siedlungen mit viel Baumbestand, etwa in Vogelstang, Käfertal oder Feudenheim, empfiehlt sich im Herbst ein dichterer Turnus. Wir planen das als saisonalen Zusatz in den Leistungsumfang ein.
Spielplatz, Hof und Eingangsbereich
Zu den Außenanlagen zählen auch Eingangsbereiche, Höfe, Fahrradabstellplätze und Spielflächen. Hier geht es um Sichtkontrolle, Kehren, Müll aufsammeln und das Beseitigen von Gefahrenstellen im Rahmen des Auftrags. Defekte Spielgeräte, lose Bodenplatten oder beschädigte Zäune melden wir an die Verwaltung, die Instandsetzung beauftragen Sie getrennt.
Wenn Sie Außenanlagenpflege und Winterdienst in einem Auftrag bündeln, haben Sie einen Ansprechpartner und eine Rechnung für das ganze Jahr.
Umlage der Gartenpflege
Die Kosten der Gartenpflege sind nach § 2 Nr. 10 der Betriebskostenverordnung umlagefähig. Dazu zählen die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, die Pflege von Spielplätzen sowie von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen. Wichtig ist die saubere Trennung in der Abrechnung, damit dieselbe Arbeit nicht doppelt auftaucht. Mehr dazu im Ratgeber.
Leistungsumfang Außenanlagen
- Rasenflächen: Fläche und Mähturnus festlegen
- Hecken und Sträucher: Schnitttermine pro Jahr
- Laubbeseitigung: Zusatztermine im Herbst
- Wege, Plattenfugen und Wildwuchs sauber halten
- Eingangsbereich, Hof und Fahrradplätze kehren
- Grünschnitt abfahren oder in Behälter geben, Zuständigkeit klären