Winterdienst in Mannheim
Beim Winterdienst in Mannheim müssen Gehwege werktags bis 7:00 Uhr, sonntags und feiertags bis 9:00 Uhr geräumt und gestreut sein (Gehwegreinigungssatzung). Wir übernehmen diese Pflicht für Eigentümer und Verwalter: Einsatz bei Glätte vor 7:00 Uhr, jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme dokumentiert. Die Besichtigung ist kostenlos.

Was die Mannheimer Gehwegreinigungssatzung verlangt
Die Satzung der Stadt Mannheim über das Reinigen, Schneeräumen und Streuen auf den Gehwegen (in der Fassung vom 11.12.2024, in Kraft seit 01.01.2025) verpflichtet die Anlieger. Das sind Eigentümer und Besitzer, also auch Mieter und Pächter von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr einen Zugang haben. Geräumt werden muss mindestens auf einer Breite von 1,00 Meter, und für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1,00 Meter freizuhalten.
Die Flächen müssen werktags bis 7:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr geräumt und bestreut sein. Tritt tagsüber bis 20:00 Uhr Schnee- oder Eisglätte auf, ist unverzüglich und bei Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen.
Streumittel: Salz ist in Mannheim grundsätzlich verboten
Nach der Satzung ist die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Stoffen grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur in besonders begründeten klimatischen Fällen wie Eisregen sowie auf Treppen, Rampen, Gefäll- und Steigungsstrecken oder ähnlichen Gefahrenstellen. Selbst dann ist die Menge auf das Mindestmaß von höchstens 20 g/m² zu beschränken. Auf Gehflächen mit Baumbestand gelten diese Ausnahmen nicht.
Das bedeutet in der Praxis: Splitt oder anderes abstumpfendes Material ist der Normalfall. Wir stimmen das Streumittel bei der Besichtigung auf Ihre Flächen ab, etwa auf Pflaster im Hof, Treppen am Hauseingang oder Zuwege neben Bäumen.
Reinigen, Räumen, Streuen: wer wofür zuständig ist
In Mannheim gibt es zwei Konstellationen. In Straßen, die im Straßenverzeichnis der Satzung stehen, reinigt die Stadt den Gehweg selbst und erhebt dafür Gebühren. Räumen und Streuen bleiben aber auch dort bei den Anliegern. In allen übrigen Straßen müssen die Anlieger innerhalb der geschlossenen Ortslage sowohl reinigen als auch räumen und streuen.
Dazu gehört auch die Hausgrundstücks-Zuwegung zur Fahrbahn. Ob Ihre Straße im Verzeichnis steht, sehen Sie im Anhang der Satzung. Wir klären das bei der Besichtigung mit Ihnen, damit der Leistungsumfang stimmt.
Dokumentation und Pflichtübertragung
Die Satzung sieht ausdrücklich vor, dass die Pflichten der Anlieger bestehen bleiben, auch wenn Dritte räumen und streuen lassen (§ 1 Abs. 5). Wer einen Dienstleister beauftragt, sollte deshalb auf Nachweise achten. Bei uns wird jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme dokumentiert, und die Einsätze fließen in die monatliche, nachvollziehbare Abrechnung ein.
Ordnungswidrig handelt, wer nicht vorschriftsgemäß räumt oder streut. Die Satzung sieht Geldbußen von 5 bis 500 Euro bei Vorsatz und bis 250 Euro bei Fahrlässigkeit vor. Weitere Hintergründe liefert der Ratgeber zum Winterdienst in Mannheim.
Das gehört in die Winterdienst-Vereinbarung
- Zu räumende Flächen mit Skizze oder Fotos festlegen
- Zugang zur Fahrbahn von mindestens 1,00 m berücksichtigen
- Einsatzzeiten: werktags vor 7:00 Uhr, sonn- und feiertags vor 9:00 Uhr
- Streumittel ohne Salz, Ausnahmen nur nach Satzung
- Wiederholte Einsätze tagsüber bis 20:00 Uhr regeln
- Dokumentation je Einsatz (Datum, Uhrzeit, Maßnahme)
- Ablagerung des Schnees auf der Fläche klären