Kontrollgänge und Objektbetreuung in Mannheim
Kontrollgänge sind der Kern jedes Hausmeisterservices: Wir begehen Ihr Objekt in festem Turnus, prüfen Treppenhaus, Hof, Keller und Außenanlagen und melden Mängel an die Hausverwaltung. Der Turnus wird bei der kostenlosen Besichtigung festgelegt, Ergebnisse werden schriftlich festgehalten.

Was bei einem Kontrollgang geprüft wird
Ein Kontrollgang ist keine Reparatur, sondern eine Sichtprüfung nach Liste. Wir schauen auf Eingangsbereich, Treppenhaus, Beleuchtung, Briefkästen, Kellerflure, Fahrradraum, Müllstandplatz, Hof, Zuwege und Außenanlagen. Wir achten auf Verschmutzungen, defekte Leuchtmittel, lose Beläge, Stolperstellen, zugestellte Fluchtwege und sichtbare Feuchtigkeitsspuren.
Was gefunden wird, halten wir fest und geben es an die Hausverwaltung oder den Eigentümer weiter. Kleinigkeiten, die zum vereinbarten Leistungsumfang gehören, erledigen wir direkt. Alles Weitere stimmen wir ab, bevor etwas veranlasst wird.
Turnus: wöchentlich, 14-tägig oder nach Bedarf
Wie oft ein Objekt begangen wird, hängt von Größe und Nutzung ab. Eine Wohnanlage mit mehreren Eingängen und Tiefgarage braucht engere Intervalle als ein kleines Mehrfamilienhaus. Gewerbeobjekte mit Publikumsverkehr werden häufiger kontrolliert als reine Lagerflächen.
Im Winter lässt sich der Kontrollgang mit dem Winterdienst verbinden, im Herbst mit der Laubbeseitigung. So fallen Anfahrten nicht doppelt an. Den Turnus legen wir im Leistungsumfang schriftlich fest und passen ihn an, wenn sich die Nutzung ändert.
Dokumentation und Abstimmung mit der Verwaltung
Für Hausverwaltungen zählt, dass Meldungen verwertbar sind. Deshalb enthält jede Mängelmeldung Ort, Beschreibung und Datum. Die Ergebnisse der Kontrollgänge bekommen Sie in nachvollziehbarer Form, sodass Sie Handwerker gezielt beauftragen und bei Bedarf gegenüber der Eigentümerversammlung belegen können, was wann aufgefallen ist.
Bei Daueraufträgen rechnen wir monatlich ab. Die Stichprobenkontrolle unserer eigenen Arbeit gehört dazu: Wir prüfen die Ausführung, damit der vereinbarte Standard gehalten wird.
Kosten und Umlage
Die Kosten für den Hauswart sind nach § 2 Nr. 14 der Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig, soweit es nicht um Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder Verwaltung geht. Kontrollgänge und die laufende Betreuung fallen typischerweise unter die Hauswartkosten. Reparaturen dagegen sind getrennt auszuweisen.
Mehr dazu im Ratgeber zu den Hausmeisterkosten.
Standardliste für einen Kontrollgang
- Eingang, Treppenhaus und Beleuchtung prüfen
- Kellerflure, Fahrradraum und Müllstandplatz begehen
- Hof, Zuwege und Beläge auf Stolperstellen prüfen
- Fluchtwege und Brandschutztüren frei?
- Auffälligkeiten wie Feuchtigkeit oder Schäden notieren
- Mängelmeldung mit Ort, Datum und Beschreibung weitergeben
- Turnus festhalten und bei Änderungen anpassen