Kleinreparaturen und Wartung in Mannheim
Zum Hausmeisterservice zählen Kontrollgänge, Kleinreparaturen und Wartung im vereinbarten Umfang, zum Beispiel lose Beschläge, Türschließer nachstellen oder defekte Beleuchtung melden. Elektro- und Gasarbeiten gehören nicht dazu, dafür sind Fachbetriebe zuständig. Was im Einzelfall enthalten ist, steht im schriftlichen Angebot.
Was unter Kleinreparaturen fällt
Kleinreparaturen sind kleine Mängel, die sich ohne Fachgewerk beheben lassen und den Betrieb des Hauses nicht gefährden. Typische Beispiele sind ein lockerer Handlauf, ein klemmender Briefkasten, ein ausgeleierter Türgriff, ein fehlender Fußabstreifer oder eine Hinweistafel, die neu befestigt werden muss. Auch das Nachziehen von Schrauben, kleine Ausbesserungen und das Auswechseln einfacher Verschleißteile gehören dazu, soweit sie im Leistungsumfang stehen.
Was wir übernehmen, wird vorab festgelegt. So wissen Sie, welche Arbeiten ohne Rückfrage erledigt werden und welche vorher abgestimmt werden.
Was wir nicht anbieten: Elektro, Gas und Fachgewerke
Arbeiten an der Elektroinstallation, an Gasleitungen und Gasgeräten sowie an sicherheitsrelevanten Anlagen wie Aufzug, Brandmeldeanlage oder Heizung sind Sache von Fachbetrieben. Das ist keine Formalie, sondern schützt Bewohner und Eigentümer. Wenn wir bei einem Kontrollgang einen Defekt entdecken, etwa eine ausgefallene Treppenhausbeleuchtung oder Feuchtigkeitsspuren, melden wir ihn der Hausverwaltung und stimmen das weitere Vorgehen ab.
Wartungsintervalle für Anlagen mit Prüfpflichten führt in der Regel die Verwaltung. Wir unterstützen mit Sichtkontrollen und Hinweisen.
Wartung als Sichtprüfung nach Plan
Wartung im Sinne des Hausmeisterservice bedeutet regelmäßige Sichtprüfungen: Sind Türen und Beschläge funktionsfähig, sind Treppenhausleuchten intakt, funktionieren Türschließer, sind Beläge im Hof und im Eingang unbeschädigt, sind Geländer fest? Solche Kontrollen finden im Rahmen der Kontrollgänge statt und werden dokumentiert. Das erleichtert der Verwaltung die Planung von Reparaturen und die Abstimmung in der Eigentümerversammlung.
Abrechnung: Hauswart oder Reparatur?
Für die Nebenkostenabrechnung ist die Abgrenzung wichtig. Nach § 2 Nr. 14 BetrKV sind Hauswartkosten umlagefähig, soweit sie nicht Instandhaltung oder Instandsetzung betreffen. Reparaturen sind daher in der Regel nicht auf Mieter umlegbar, sondern Sache des Eigentümers. Wir weisen Reparaturleistungen deshalb getrennt von den laufenden Hausmeisterleistungen aus. Mehr dazu im Ratgeber.
Abgrenzung im Leistungsumfang
- Kleinreparaturen: Welche Arbeiten sind ohne Rückfrage erlaubt?
- Kostenobergrenze je Einzelfall abstimmen
- Material: wer stellt, wer bestellt?
- Ausschluss von Elektro- und Gasarbeiten festhalten
- Meldung an Fachbetriebe über die Verwaltung
- Reparaturen getrennt von Hauswartkosten ausweisen